Anliegen in Bezug auf Ihre Beschäftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der Führungskraft, Disziplinarmassnahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort geklärt werden.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gelöst wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.
Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie über das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei geprüft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschließen, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der ISS Group) weitergegeben oder an die zuständigen ISS Gremien weitergeleitet wird.
Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und bestätigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) prüft die Schwere und Glaubwürdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Massnahmen fest. Einige Meldungen können ohne Untersuchung gelöst werden.
Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem ISS Business Integrity Committee oder dem ISS Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Geschäftsführung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Prüfer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterstützung zu erhalten.
Falls eine Untersuchung einen Verstoss gegen die ISS Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfemassnahmen ergriffen. Soweit rechtlich möglich und je nach den Umständen wird ISS Sie über die geplanten oder ergriffenen Massnahmen im Anschluss an die Meldung sowie über die Gründe für diese Massnahmen informieren.
Schutz – keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie ISS in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.
Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz für Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, ergänzen diese Richtlinie und haben ihr gegenüber Vorrang.
Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zufügen oder zufügen können. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverzüglich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder über das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.
Alternative Meldemöglichkeiten: Meldung an Behörden
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, können Sie Ihr Anliegen statt an ISS auch an den in Ihrem Land verfügbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Behörde in Ihrem Land verwaltet und ermöglicht eine Meldung ähnlich der internen Meldung an ISS.
Informationen darüber, welche Behörde den externen Meldekanal verwaltet, finden Sie auf der Website "Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten & Speak Up" Ihres Landes.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen zuerst an ISS zu melden.
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die über das Speak Up-System übermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des dänischen Datenschutzgesetzes.