VERHALTENSKODEX & SPEAK UP

Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten & Speak Up

ISS bekennt sich zu einem ethischen und verantwortungsbewussten Geschäftsverhalten. Dieses Bekenntnis ist fest in unseren Werten (Zusammenhalt, Ehrlichkeit, Verantwortung, Unternehmergeist und Qualität) verankert und wird durch unseren Verhaltenskodex unterstützt.

Code of Conduct

Der ISS Verhaltenskodex gilt für alle ISS Unternehmen und ISS Mitarbeitende. Er legt die wichtigsten Grundsätze für eine ethische und verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit im Einklang mit unseren Werten fest. Er leitet das Verhalten aller ISS Mitarbeitende während der Beschäftigung und bei jedem Kontakt mit ISS Kolleginnen und Kollegen, unseren Kunden und deren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern von ISS.

Zur Unterstützung unseres Verhaltenskodex und um eine gute Unternehmensführung zu gewährleisten, hat ISS eine Reihe von Compliance-Richtlinien und -Standards eingeführt, von denen einige hier. zu finden sind.

Unser Ziel

Connecting people and places to make the world work better

Speak Up-Policy

Entsprechend den Werten und dem Verhaltenskodex von ISS ist unsere geschäftliche Integrität eine Grundlage unserer Unternehmensgruppe. ISS verpflichtet sich, die Geschäftstätigkeit entsprechend allen Rechtsvorschriften und nach höchsten ethischen Standards durchzuführen.

ISS hat eine Speak Up-Policy und ein Meldesystem eingeführt, das es Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern ermöglicht, Bedenken auf vertrauliche Weise zu melden.

Wenn Sie Mitarbeitender, Kunde, geschäftlicher Kontakt oder anderweitiger Stakeholder sind und meinen, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex von ISS, unsere Richtlinien oder relevante Gesetze und Vorschriften vorliegt, bitten wir Sie, dies anzusprechen und zu melden. Durch die Meldung handeln Sie im Sinne unseres Verhaltenskodex und unserer Werte und tragen dazu bei, unser Geschäft und unseren Ruf zu schützen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Anliegen zu melden. Je nach Art und Schwere des Problems können Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten oder Manager, den lokalen Head of People & Culture, den lokalen Legal Director oder den lokalen CFO wenden.

Speak Up-System

Wenn Sie ein Anliegen im Rahmen der Speak Up-Richtlinie melden möchten, können Sie für die Meldung das Speak Up-System nutzen. Die gesamte Kommunikation erfolgt anonym und vertraulich, sofern Sie nichts anderes wünschen. Um die Untersuchung der Angelegenheit zu erleichtern, sollten Sie jedoch erwägen, sich zu identifizieren und Ihr Anliegen ausreichend detailliert zu erläutern.

Was über das Speak Up-System zu melden ist

Der Speak Up-Kanal dient als sicherer und vertraulicher Kanal für die Meldung von mutmaßlichem Fehlverhalten, möglichen Verstößen gegen Vorschriften oder interne Richtlinien oder von Umständen, die sich nachteilig auf den Ruf, den Betrieb und die Leistung von ISS auswirken könnten und die aufgrund der Art des Anliegens nicht über die normalen Meldewege gemeldet werden können. 

Sie können der Speak Up-Richtlinie entnehmen, ob Ihr Anliegen über das Speak Up-System gemeldet werden sollte.

Was Sie nicht über das Speak-Up-System melden sollten

Anliegen in Bezug auf Ihre Beschäftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der Führungskraft, Disziplinarmaßnahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort geklärt werden.

Wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gelöst wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.

Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie über das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei geprüft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschließen, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der ISS Group) weitergegeben oder an die zuständigen ISS Gremien weitergeleitet wird. 

Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und bestätigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) prüft die Schwere und Glaubwürdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Maßnahmen fest. Einige Meldungen können ohne Untersuchung gelöst werden. 

Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem ISS Business Integrity Committee oder dem ISS Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Geschäftsführung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Prüfer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterstützung zu erhalten.

Falls eine Untersuchung einen Verstoß gegen die ISS Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen. Soweit rechtlich möglich und je nach den Umständen wird ISS Sie über die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen im Anschluss an die Meldung sowie über die Gründe für diese Maßnahmen informieren.

Schutz – keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie ISS in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.

Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz für Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, ergänzen diese Richtlinie und haben ihr gegenüber Vorrang. 

Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zufügen oder zufügen können. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverzüglich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder über das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.

Alternative Meldemöglichkeiten: Meldung an Behörden als externe Meldestellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, können Sie Ihr Anliegen statt an ISS auch an den in Ihrem Land verfügbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Behörde in Ihrem Land verwaltet und ermöglicht eine Meldung ähnlich der internen Meldung an ISS. Wir empfehlen Ihnen in den Fällen, in denen intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann, Ihr Anliegen zuerst an ISS zu melden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. 

Hier finden Sie die Informationen zu den externen Meldestellen:

Die folgenden beiden externen Meldestellen sind in Spezialfällen zuständig:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (§ 21 Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Verstöße gegen das Aufsichtsrecht im Finanzsektor. Insbesondere für Meldungen, die unter § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes fallen, einschließlich Meldungen zu Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 / 4108 – 2355
E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de

Zum Meldesystem

Zur Website

Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG)

Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 9499 386

Zum Meldesystem

Zur Website

Die externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) ist zuständig, soweit nicht eine der beiden obenstehenden externe Meldestellen zuständig ist.

Bundesamt für Justiz (§ 19 HinschG) als externe Meldestelle des Bundes

Verstöße gegen andere Vorschriften, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen (zum sachlichen Anwendungsbereich siehe § 2 HinSchG).

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40

Zur Webseite

Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die über das Speak Up-System übermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des dänischen Datenschutzgesetzes.