Anliegen in Bezug auf Ihre Beschäftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der Führungskraft, Disziplinarmaßnahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort geklärt werden.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gelöst wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.
Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie über das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei geprüft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschließen, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der ISS Group) weitergegeben oder an die zuständigen ISS Gremien weitergeleitet wird.
Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und bestätigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) prüft die Schwere und Glaubwürdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Maßnahmen fest. Einige Meldungen können ohne Untersuchung gelöst werden.
Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem ISS Business Integrity Committee oder dem ISS Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Geschäftsführung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Prüfer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterstützung zu erhalten.
Falls eine Untersuchung einen Verstoß gegen die ISS Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen. Soweit rechtlich möglich und je nach den Umständen wird ISS Sie über die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen im Anschluss an die Meldung sowie über die Gründe für diese Maßnahmen informieren.
Schutz – keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie ISS in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.
Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz für Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, ergänzen diese Richtlinie und haben ihr gegenüber Vorrang.
Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zufügen oder zufügen können. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverzüglich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder über das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.
Alternative Meldemöglichkeiten: Meldung an Behörden als externe Meldestellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, können Sie Ihr Anliegen statt an ISS auch an den in Ihrem Land verfügbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Behörde in Ihrem Land verwaltet und ermöglicht eine Meldung ähnlich der internen Meldung an ISS. Wir empfehlen Ihnen in den Fällen, in denen intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann, Ihr Anliegen zuerst an ISS zu melden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Hier finden Sie die Informationen zu den externen Meldestellen:
Die folgenden beiden externen Meldestellen sind in Spezialfällen zuständig:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (§ 21 Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Verstöße gegen das Aufsichtsrecht im Finanzsektor. Insbesondere für Meldungen, die unter § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes fallen, einschließlich Meldungen zu Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 / 4108 – 2355
E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de
Zum Meldesystem
Zur Website
Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG)
Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 9499 386
Zum Meldesystem
Zur Website
Die externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) ist zuständig, soweit nicht eine der beiden obenstehenden externe Meldestellen zuständig ist.
Bundesamt für Justiz (§ 19 HinschG) als externe Meldestelle des Bundes
Verstöße gegen andere Vorschriften, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen (zum sachlichen Anwendungsbereich siehe § 2 HinSchG).
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Zur Webseite
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die über das Speak Up-System übermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des dänischen Datenschutzgesetzes.